Die steuerlichen Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung machen sie zu einem attraktiven Benefit-Instrument für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden unterstützen und gleichzeitig die Arbeitgebermarke stärken möchten. Neben den zahlreichen Vorteilen für die Belegschaft bietet die bKV Unternehmen interessante Möglichkeiten, Kosten zu sparen und steuerliche Anreize zu nutzen. Doch welche Regeln gelten, und worauf sollten Unternehmen achten? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Aspekte der bKV und zeigt, wie sie optimal gestaltet werden kann.
Die Grundlagen: Steuerliche Behandlung der bKV-Beiträge
Die Beiträge zur bKV, die ein Unternehmen für seine Mitarbeitenden zahlt, gelten in der Regel als Betriebsausgabe und können steuerlich geltend gemacht werden. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Aufwendungen den zu versteuernden Gewinn reduzieren, was die finanzielle Belastung des Unternehmens senkt.
Für die Mitarbeitenden sind die Beiträge des Arbeitgebers in den meisten Fällen steuer- und sozialabgabenfrei. Das bedeutet, dass sie die Vorteile der bKV nutzen können, ohne dass zusätzliche Abzüge vom Gehalt entstehen. Allerdings hängt die Steuerfreiheit von der Art der Leistungen und der konkreten Ausgestaltung des bKV-Modells ab.
Steuerfreiheit für Mitarbeitende: Was ist möglich?
Bestimmte Leistungen der bKV können für die Mitarbeitenden steuerfrei sein, wenn sie unter die sogenannte 44-Euro-Freigrenze fallen. Diese Grenze gilt für Sachbezüge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden gewährt.
Beispiele für steuerfreie Leistungen:
- Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen
- Zuschüsse zu Sehhilfen oder Zahnprophylaxe
Wichtig ist, dass diese Leistungen in Form von Sachbezügen erbracht werden und die Freigrenze von 44 Euro pro Monat nicht überschreiten. Überschreiten die Beiträge die Freigrenze, sind sie in vollem Umfang steuerpflichtig.
Arbeitgeberfinanzierung vs. Entgeltumwandlung: Steuerliche Unterschiede
Die bKV kann entweder vollständig vom Arbeitgeber finanziert oder durch eine Entgeltumwandlung gestaltet werden. Beide Varianten haben unterschiedliche steuerliche Auswirkungen:
- Arbeitgeberfinanzierung: Wenn das Unternehmen die Beiträge vollständig übernimmt, können diese als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Für die Mitarbeitenden bleiben die Beiträge steuerfrei, solange sie als Sachbezug unter die 44-Euro-Freigrenze fallen.
- Entgeltumwandlung: Bei einer Entgeltumwandlung tragen die Mitarbeitenden die Kosten der bKV durch eine Umwandlung eines Teils ihres Bruttogehalts. Diese Beiträge können ebenfalls steuerfrei sein, sofern die genannten Freigrenzen eingehalten werden. Für den Arbeitgeber ergeben sich in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten.
Steuerliche Vorteile für Unternehmen
Neben der Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebsausgabe bietet die bKV noch weitere steuerliche Vorteile:
- Geringere Lohnnebenkosten: Da bKV-Beiträge in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei sind, reduzieren sie die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber. Dies kann zu erheblichen Einsparungen führen, insbesondere bei größeren Belegschaften.
- Anrechenbarkeit auf die Gesundheitsförderung: Bestimmte bKV-Leistungen, die der Gesundheitsförderung dienen, können im Rahmen des § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem steuerfrei gewährt werden. Dazu gehören beispielsweise Kurse zur Stressbewältigung, Rückenschulungen oder andere präventive Maßnahmen.
- Attraktivität als Benefit: Die bKV erhöht die Arbeitgeberattraktivität, ohne dass sie mit hohen steuerlichen Belastungen verbunden ist. Dies ist ein Vorteil, den Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte strategisch nutzen können.
Steuerliche Risiken und Herausforderungen
Neben den steuerlichen Vorteilen der betrieblichen Krankenversicherung gibt es auch einige Fallstricke, die Unternehmen im Blick behalten sollten.
- Überschreiten der Freigrenzen: Sobald die Freigrenze von 44 Euro pro Monat überschritten wird, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Unternehmen sollten daher genau prüfen, welche Leistungen in den Rahmen der Freigrenze fallen.
- Fehlende Dokumentation: Um steuerliche Vorteile geltend machen zu können, ist eine ordnungsgemäße Dokumentation der bKV-Leistungen notwendig. Dies umfasst den Nachweis über die Höhe der Beiträge, die Art der Leistungen und die Zuordnung zu den jeweiligen Mitarbeitenden.
- Ungeeignete Gestaltung: Werden die Leistungen der bKV nicht als Sachbezug, sondern als Geldleistung gewährt, verlieren sie ihre Steuerfreiheit. Unternehmen sollten daher darauf achten, die bKV korrekt auszugestalten, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Praxisbeispiel: Steuerliche Optimierung durch die bKV
Ein mittelständisches Unternehmen mit 150 Mitarbeitenden führt eine bKV ein, die vollständig vom Arbeitgeber finanziert wird. Es bietet ein Basispaket mit Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Sehhilfen im Wert von 35 Euro pro Mitarbeitendem und Monat an.
- Steuerliche Vorteile: Die Beiträge fallen unter die 44-Euro-Freigrenze und sind somit steuer- und sozialabgabenfrei. Das Unternehmen kann die jährlichen Aufwendungen von 63.000 Euro (35 Euro x 150 Mitarbeitende x 12 Monate) als Betriebsausgabe absetzen, wodurch die Steuerlast des Unternehmens deutlich gesenkt wird.
- Mehrwert: Die Mitarbeitenden profitieren von einer besseren Gesundheitsvorsorge, ohne dass zusätzliche Kosten für sie entstehen. Gleichzeitig verbessert das Unternehmen seine Position als attraktiver Arbeitgeber.
Steuerliche Aspekte als strategisches Potenzial nutzen
Die steuerlichen Aspekte der bKV machen sie sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende zu einer lohnenden Investition. Während Arbeitgeber von der Absetzbarkeit der Beiträge und geringeren Lohnnebenkosten profitieren, genießen Mitarbeitende steuerfreie oder steuerbegünstigte Leistungen.
Damit Unternehmen die vollen steuerlichen Vorteile ausschöpfen können, ist eine sorgfältige Planung und korrekte Ausgestaltung der bKV entscheidend. Mit einer klaren Strategie und einer präzisen Umsetzung wird die bKV nicht nur zu einem effektiven Gesundheits-Benefit, sondern auch zu einem wertvollen Instrument für die finanzielle Optimierung und Mitarbeiterbindung.
Titelbild: stock.adobe/fizkes