Steuerliche und rechtliche
Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein zentraler Baustein der Altersversorgung in Deutschland. Sie bietet nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern unterliegt auch spezifischen steuerlichen und rechtlichen Regelungen. Diese Aspekte sind entscheidend für die effektive Planung und Verwaltung der bAV.

Die steuerlichen und rechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge sind komplex, bieten aber zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch steuerfreie Beiträge und Arbeitgeberzuschüsse wird die bAV zu einer attraktiven Form der Altersvorsorge. Rechtliche Regelungen wie das Betriebsrentengesetz und die Insolvenzsicherung sorgen für zusätzliche Sicherheit und Schutz der Ansprüche. Eine sorgfältige Planung und Verwaltung der bAV unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist entscheidend für eine erfolgreiche Altersvorsorge.

Steuerliche Aspekte der
betrieblichen Altersvorsorge

Steuerfreiheit der Beiträge

Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei. Arbeitnehmer können bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in ihre bAV einzahlen. Zusätzlich sind weitere 1.800 Euro steuerfrei möglich, wenn keine pauschalversteuerten Beiträge in die bAV fließen.

Durch die Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in die bAV einzahlen, was zu einer sofortigen Steuer- und Sozialversicherungsersparnis führt.

Arbeitgeberzuschuss

Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 15% auf die umgewandelten Beiträge zur bAV zu leisten, wenn sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dieser Zuschuss ist ebenfalls steuerfrei für den Arbeitnehmer.

Besteuerung der Auszahlungen

Die Rentenzahlungen aus der bAV sind in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig. Der individuelle Steuersatz des Rentners wird auf die ausgezahlten Beträge angewendet. Dies gilt sowohl für monatliche Rentenzahlungen als auch für einmalige Kapitalauszahlungen.

Sozialversicherungsfreiheit

Beiträge zur bAV sind bis zu den genannten Höchstgrenzen auch sozialversicherungsfrei. Dies führt zu einer zusätzlichen Ersparnis für Arbeitnehmer während der Einzahlungsphase.

Rechtliche Aspekte der
betrieblichen Altersvorsorge

Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Das Betriebsrentengesetz regelt die betriebliche Altersversorgung in Deutschland. Es stellt sicher, dass Arbeitnehmer Anspruch auf ihre Betriebsrente haben und schützt deren Ansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers.

Das Gesetz legt fest, dass Arbeitgeber zur Auskunft über die Höhe und Berechnung der bAV-Leistungen verpflichtet sind.

Entgeltumwandlung

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Sie können verlangen, dass bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in eine bAV eingezahlt werden. Arbeitgeber müssen diesem Wunsch nachkommen und entsprechende Möglichkeiten bereitstellen.

Unverfallbarkeitsfristen

Ansprüche aus der bAV werden nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit unverfallbar. Für arbeitnehmerfinanzierte Beiträge gilt eine sofortige Unverfallbarkeit. Für arbeitgeberfinanzierte Beiträge werden die Ansprüche nach einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer mindestens 21 Jahre alt ist.

Insolvenzsicherung

Betriebsrentenansprüche sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sichert der PSV die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Betriebsrente.

Dokumentations- und Informationspflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter umfassend über die bAV zu informieren. Dazu gehören regelmäßige Informationen über den Stand der Altersvorsorge, Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und individuelle Beratungsmöglichkeiten.