Geschäftsführer tragen nicht nur die Verantwortung für den Erfolg ihres Unternehmens, sondern auch für ihre eigene Altersvorsorge. Insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist die gesetzliche Rentenversicherung oft keine ausreichende Option, da sie entweder gar nicht greift oder nur eingeschränkte Leistungen bietet. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet hier eine attraktive Möglichkeit, steuerlich gefördert und individuell vorzusorgen. Doch die Gestaltung einer bAV für Geschäftsführer erfordert ein genaues Verständnis der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Von der Direktzusage über die Unterstützungskasse bis hin zum Pensionsfonds – jedes Modell bringt spezifische Vorteile und Herausforderungen mit sich. Eine fundierte Planung und sorgfältige Umsetzung sind entscheidend, um langfristig von der bAV zu profitieren und mögliche Fallstricke zu vermeiden.
Warum die bAV auch für Geschäftsführer sinnvoll ist
Als Geschäftsführer tragen Sie nicht nur die Verantwortung für das Unternehmen, sondern auch für Ihre eigene finanzielle Absicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung greift für Geschäftsführer häufig nicht oder nur eingeschränkt, insbesondere wenn Sie als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) tätig sind. Eine bAV bietet hier die Möglichkeit, steuerlich gefördert und flexibel vorzusorgen.
Der größte Vorteil liegt in der steuerlichen Optimierung: Beiträge zur bAV können in der Regel als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was die Steuerlast des Unternehmens senkt. Gleichzeitig bleibt die Liquidität erhalten, da die Mittel in einer Pensionszusage oder einem anderen bAV-Modell gebunden sind und nicht sofort ausgezahlt werden müssen.
Betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer: Die richtige Gestaltung
Für Geschäftsführer stehen mehrere bAV-Modelle zur Auswahl, die sich je nach Unternehmensstruktur und persönlichen Bedürfnissen unterschiedlich eignen. Zu den häufigsten Varianten der betrieblichen Altersvorsorgen für Geschäftsführer gehören die Direktzusage, die Unterstützungskasse und der Pensionsfonds.
1. Direktzusage
Die Direktzusage ist eine der flexibelsten Formen der bAV. Hierbei verpflichtet sich das Unternehmen, dem Geschäftsführer eine bestimmte Altersvorsorge auszuzahlen. Die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden, und die zugesagten Leistungen müssen erst zum Zeitpunkt der Auszahlung finanziert werden. Allerdings trägt das Unternehmen hier das volle Finanzierungsrisiko.
2. Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist besonders attraktiv für Geschäftsführer, da es keine Beitragsgrenzen gibt. Hierbei handelt es sich um eine externe Versorgungseinrichtung, die vom Unternehmen finanziert wird. Das Modell bietet hohe Flexibilität bei der Gestaltung und ermöglicht es, größere Summen steueroptimiert anzulegen.
3. Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist eine chancenorientierte Alternative, die sich an den Kapitalmärkten orientiert. Er bietet höhere Renditemöglichkeiten, ist jedoch auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Für risikobereite Geschäftsführer kann dies eine interessante Option sein.
Wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte
Damit die betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer steuerlich anerkannt wird, müssen bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für Geschäftsführer, die gleichzeitig Gesellschafter sind, da das Finanzamt in solchen Fällen besonders genau prüft.
1. Fremdvergleich
Die Zusagen der bAV müssen einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet, dass die bAV zu den gleichen Bedingungen gewährt werden sollte, wie sie auch für externe Führungskräfte gelten würden.
2. Angemessene Höhe
Die Höhe der Zusagen darf nicht übertrieben hoch sein, da dies sonst als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet werden könnte.
3. Rückdeckungsversicherung
Besonders bei Direktzusagen ist eine Rückdeckungsversicherung sinnvoll. Sie stellt sicher, dass das Unternehmen die zugesagten Leistungen später auch tatsächlich erfüllen kann, und mindert das Finanzierungsrisiko.
4. Insolvenzschutz
Geschäftsführer sollten darauf achten, dass ihre bAV insolvenzgeschützt ist. Dies lässt sich beispielsweise durch die Einbindung in eine Unterstützungskasse oder eine spezielle Insolvenzsicherung sicherstellen.
Individuelle Bedürfnisse und Lebensplanung berücksichtigen
Die Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer sollte auf die individuellen Bedürfnisse des Geschäftsführers abgestimmt sein. Aspekte wie das geplante Renteneintrittsalter, persönliche Lebensziele und die Risikobereitschaft spielen hierbei eine zentrale Rolle.
Ein Beispiel: Ein Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens entschied sich für eine Kombination aus Direktzusage und Unterstützungskasse. Während die Direktzusage eine feste Basisvorsorge bietet, nutzte er die Unterstützungskasse für renditeorientierte Zusatzleistungen. Diese flexible Lösung deckte sowohl seine Sicherheitsbedürfnisse als auch seinen Wunsch nach einer chancenorientierten Altersvorsorge ab.
So profitieren Geschäftsführer von der bAV
Die betriebliche Altersvorsorge bietet Geschäftsführern eine hervorragende Möglichkeit, steuerlich gefördert und individuell zugeschnitten für das Alter vorzusorgen. Sie kombiniert finanzielle Vorteile für das Unternehmen mit einer langfristigen Absicherung für den Geschäftsführer.
Damit die bAV optimal gestaltet ist, sollten jedoch rechtliche und steuerliche Besonderheiten sorgfältig berücksichtigt werden. Eine professionelle Beratung hilft dabei, das passende Modell zu finden und mögliche Risiken zu vermeiden. Die bAV für Geschäftsführer ist mehr als eine Absicherung – sie ist ein strategisches Instrument, um die finanzielle Zukunft gezielt zu gestalten und das Unternehmen gleichzeitig zu entlasten.
Titelbild: stock.adobe/Viglietti/peopleimages.com