Gesetzesänderungen, bAV
Gesetzesänderungen, bAV

Aktuelle Gesetzesänderungen und ihre Auswirkungen auf die bAV

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland unterliegt kontinuierlichen gesetzlichen Anpassungen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen. Aktuell sind mehrere bedeutende Gesetzesänderungen der bAV geplant oder bereits in Kraft getreten, die die Attraktivität und Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge weiter steigern sollen.

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II)

Im September 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung weiter auszubauen und insbesondere für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie für Geringverdiener attraktiver zu gestalten. Zu den zentralen Maßnahmen gehören:

  • Anhebung der Einkommensgrenze für den Förderbetrag: Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag wird auf 2.718 Euro monatlich angehoben und dynamisiert, um sicherzustellen, dass Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen.
  • Flexiblere Auszahlungsmodelle: Rentnerinnen und Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können ihre Betriebsrente künftig mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.

Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Ost- und Westdeutschland angeglichen. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt bundesweit einheitliche Sozialversicherungswerte gelten. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt in den alten Bundesländern auf 8.000 Euro und in den neuen Bundesländern auf 7.800 Euro monatlich. Diese Anpassung hat direkte Auswirkungen auf die Höchstgrenzen der steuerlich geförderten Altersvorsorgebeiträge.

Erhöhung der steuerlichen Förderbeträge

Mit der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich auch die maximalen steuerlichen Förderbeträge für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Ab 2025 können Arbeitnehmer bis zu 650 Euro monatlich steuerfrei in ihre betriebliche Altersversorgung einzahlen. Dies bietet eine attraktive Möglichkeit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Anpassung der Freibeträge für Krankenversicherungsbeiträge

Die Freibeträge für Krankenversicherungsbeiträge bei Betriebsrenten werden ebenfalls erhöht. Ab 2025 liegt der Freibetrag bei 180 Euro monatlich. Dies bedeutet, dass Rentner nur für den Teil ihrer Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen, der diesen Betrag übersteigt. Diese Anpassung entlastet viele Rentner finanziell und erhöht die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung.

Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber bedeuten diese Änderungen eine Notwendigkeit zur Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender bAV-Angebote. Es ist ratsam, die neuen Fördermöglichkeiten und Beitragsgrenzen zu nutzen, um die Attraktivität der eigenen bAV-Modelle zu steigern und somit die Mitarbeiterbindung zu stärken.

Arbeitnehmer sollten die erhöhten Beitragsbemessungsgrenzen und Förderbeträge als Chance sehen, ihre Altersvorsorge weiter auszubauen. Durch die verbesserten Rahmenbedingungen wird die bAV noch attraktiver und bietet eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

Die kontinuierlichen gesetzlichen Anpassungen in der betrieblichen Altersvorsorge eröffnen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern neue Möglichkeiten zur optimalen Altersvorsorgegestaltung. Es ist entscheidend, diese Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und proaktiv zu handeln, um die Vorteile vollständig auszuschöpfen.

Titelbild: stock.adobe/C.Arcurs/peopleimages.com

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